Fördermittel für den Energieausweis:
Wohngebäude:
Der Staat beteiligt sich mit einem Zuschuß an den Beratungskosten.
Der Energieberater BAFA hat die Berechtigung den Zuschuss zu beantragen
Der Kostenanteil des Beratungsempfängers richtet sich nach der Anzahl der im Gebäude vorhandenen Wohneinheiten.
BAFA Vor-Ort Beratung, Bedarfs-Energieausweis:
Wohneinheiten |
Bundeszuschuss |
Eigenanteil |
Ges. inkl. MwSt |
Ein-/Zweifamilienhaus |
350.- |
350.- |
700.- € |
Ab 3 Wohneinheiten |
410.- |
410.- |
820.- € |
Verbrauchs-Energieausweis:
Wohneinheiten |
Bundeszuschuss |
Eigenanteil |
Ges. inkl. MwSt |
Ein-/Zweifamilienhaus |
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47.50 |
47. 50 € |
Ab 3 Wohneinheiten |
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nach Aufwand |
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