Energieberatung und Energieausweis


Wohngebäude:
Ab Juli 2008 muss bei Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden wenn das Gebäude bis einschließlich 1965 fertig gestellt wurde. Ab Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude.

Nichtwohngebäude:
Am 1. Juli 2009 beginnt die gesetzliche Energieausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude
Grundlage für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden wird die neue DIN V 18599 sein.

Warum ein Energieausweis?
Mit Hilfe des Energieausweises ist es möglich zu sehen, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude oder um ein Gebäude mit hohem Energieverbrauch handelt.